Ein ausländisches Unternehmen kann eine Marke in Südkorea auf zwei Wegen schützen:
1. durch Benennung Koreas in einer internationalen Anmeldung nach dem Madrider Protokoll (eingereicht über das Markenamt Ihres Heimatlands und die WIPO) oder 2. durch eine nationale Direktanmeldung beim Ministerium für geistiges Eigentum (MOIP) über einen koreanischen Patentanwalt.
Nach der Eintragung führen beide Wege zum gleichen Schutz. Für die meisten Marken, denen der koreanische Markt wichtig ist, ist die Direktanmeldung in Korea jedoch die bessere Wahl. Die Gründe:
Vorteile der Direktanmeldung in Korea
1. Auf die koreanische Praxis zugeschnittenes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis – weniger Beanstandungsbescheide. Das MOIP verlangt konkret bezeichnete Waren und Dienstleistungen; unklare oder zu weit gefasste Begriffe sind in Korea der häufigste Grund für Beanstandungsbescheide. Formulierungen, die Ihr Heimatamt oder die WIPO akzeptiert, werden hier häufig beanstandet. Bei einer Direktanmeldung wird das Verzeichnis von Anfang an auf die koreanische Praxis ausgerichtet, sodass viele Beanstandungen gar nicht erst entstehen.
2. Unabhängig von Ihrer Heimatmarke. In den ersten 5 Jahren ist eine internationale Registrierung von Ihrer Basisanmeldung bzw. -eintragung im Heimatland abhängig. Wird die Basismarke in diesem Zeitraum zurückgewiesen, eingeschränkt oder gelöscht, fällt die Benennung Koreas mit ihr („Zentralangriff“). Eine koreanische nationale Eintragung hat dagegen eigenständigen Bestand.
3. Eine koreanische Eintragungsurkunde. Mit einer Direktanmeldung erhalten Sie eine koreanische Eintragungsurkunde, die koreanische Online-Marktplätze, der Zoll, Vertriebshändler und Geschäftspartner bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ohne Weiteres anerkennen.
4. Schnellere Kommunikation und mehr Kontrolle. Sie stehen in direktem Kontakt mit Ihrem koreanischen Anwalt und dem MOIP statt über Ihr Heimatamt und die WIPO. Mitteilungen erreichen Sie schneller, und Erwiderungen werden von jemandem verfasst, der täglich mit dem koreanischen Prüfungsverfahren befasst ist.
5. Kalkulierbare Gesamtkosten. Eine Madrid-Benennung kann bei der Anmeldung günstiger erscheinen, da keine Gebühren für einen örtlichen Anwalt anfallen. Erlässt das MOIP jedoch eine vorläufige Schutzverweigerung – bei weit gefassten Verzeichnissen keine Seltenheit –, müssen Sie für die Erwiderung ohnehin einen koreanischen Anwalt bestellen. Gesamtkosten und Verfahrensdauer liegen dann oft auf ähnlichem Niveau wie bei einer Direktanmeldung oder sogar darüber. Bei uns kostet eine Direktanmeldung in einer Klasse USD 382 einschließlich Amtsgebühren und USD 742.12 insgesamt, wenn die Marke ohne Beanstandungsbescheid zur Eintragung gelangt. Siehe unsere Festpreise.
Wann Madrid dennoch sinnvoll sein kann
Das Madrider System kann praktisch sein, wenn Sie dieselbe Marke in vielen Ländern gleichzeitig schützen und Korea für Sie ein Nebenmarkt ist. Auch dann sollten Sie das koreanische Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vor der Anmeldung prüfen lassen. Hat eine bestehende Madrid-Benennung bereits eine koreanische Schutzverweigerung erhalten, können wir darauf erwidern.
Unsere Empfehlung
Wenn Korea für Ihr Geschäft von Bedeutung ist, melden Sie direkt in Korea an – idealerweise vor Ihrem Markteintritt.
Benötigen Sie Unterstützung?
Schreiben Sie an help@dusonlaw.com und nennen Sie Ihre Marke sowie Ihre Waren/Dienstleistungen. In der Regel können wir innerhalb von 2–3 Werktagen nach Eingang der unterzeichneten Vollmacht und der Zahlung anmelden.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.