Ratgeber

Ihr koreanischer Vertriebshändler hat Ihre Marke eingetragen – warum der Markeninhaber selbst anmelden sollte und was zu tun ist, wenn es bereits geschehen ist

Es kommt häufiger vor, als Markeninhaber erwarten: Ein koreanischer Vertriebshändler, Importeur oder Vertreter lässt die ausländische Marke, die er vertreibt, in seinem eigenen Namen eintragen. Manchmal geschieht das bösgläubig. Oft nicht – der Vertriebshändler wollte die Marke in Korea schützen, sich auf koreanischen Online-Marktplätzen registrieren oder gegen Fälschungen vorgehen, und der Markeninhaber hatte noch nicht angemeldet.

So oder so schafft dies ein Problem für später.

Warum es zu Streit führt

Solange die Beziehung gut ist, fällt es niemandem auf. Die Probleme beginnen, wenn sich etwas ändert:

  • Sie wollen den Vertriebshändler wechseln oder direkt verkaufen. Inhaber der Marke in Korea ist Ihr ehemaliger Vertriebshändler, nicht Sie. Ihr neuer Vertriebshändler – oder Ihre eigene koreanische Tochtergesellschaft – verletzt unter Umständen die Eintragung des Vertriebshändlers.
  • Marktplätze und Zoll richten sich nach dem Register. Koreanische Online-Plattformen und der Zoll stützen sich auf den eingetragenen Inhaber. Ihr ehemaliger Vertriebshändler kann die Eintragung gegen Ihre Produkte einsetzen.
  • Verhandlungen werden teuer. Ein Vertriebshändler, der das Geschäft verloren hat, hat wenig Grund zur Kooperation und verlangt möglicherweise eine Zahlung für die Übertragung der Marke.

Das koreanische Recht bietet durchaus Rechtsbehelfe – zum Beispiel die Nichtigerklärung einer Marke, die ein Vertreter ohne Zustimmung des Inhabers angemeldet hat oder die jemand angemeldet hat, der die Marke aus einer Geschäftsbeziehung kannte. Diese Verfahren brauchen jedoch Zeit, erfordern Beweise und fallen genau in den Moment, in dem Sie in Korea verkaufen müssen.

Best Practice: Der Markeninhaber meldet an

  • Reichen Sie die koreanische Anmeldung im eigenen Namen des Markeninhabers ein, idealerweise bevor Sie einen koreanischen Vertriebshändler bestellen oder in Korea auf den Markt gehen.
  • Benötigt ein Vertriebshändler Rechte zur Benutzung der Marke oder zur Registrierung auf Marktplätzen, erteilen Sie ihm eine Lizenz – nicht das Eigentum.
  • Nehmen Sie in jeden Vertriebsvertrag eine Klausel auf, wonach alle Markenrechte in Korea dem Markeninhaber zustehen, der Vertriebshändler die Marke (oder ähnliche Marken, einschließlich Hangul-Fassungen) nicht im eigenen Namen anmeldet und jede solche Anmeldung auf Verlangen auf den Markeninhaber übertragen wird.

Wenn Ihr Vertriebshändler bereits Inhaber der koreanischen Eintragung ist

Lassen Sie die Marke auf sich übertragen, solange die Beziehung gut ist. Das ist bei Weitem die günstigste und schnellste Lösung.

  1. Prüfen Sie das koreanische Register, um genau festzustellen, welche Marken (einschließlich Hangul- und Logo-Fassungen) und welche Waren der Vertriebshändler innehat.
  2. Vereinbaren Sie eine Übertragung auf den Markeninhaber. Muss der Vertriebshändler die Marke weiter benutzen, verbinden Sie die Übertragung mit einer Rücklizenz an den Vertriebshändler für die Laufzeit des Vertriebsvertrags.
  3. Lassen Sie die Übertragung beim MOIP eintragen. Eine Markenübertragung wird in Korea erst mit ihrer Eintragung in das Register wirksam; die Unterzeichnung der Übertragungsurkunde ist daher nicht der letzte Schritt.
  4. Passen Sie den Vertriebsvertrag an, damit sich das Problem nicht wiederholen kann.

Warten Sie nicht, bis die Beziehung endet. Eine Übertragung, die mit einem kooperativen Partner einige Wochen dauert, kann mit einem unkooperativen Jahre dauern – und ein Nichtigkeitsverfahren erfordern.

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen das koreanische Register, entwerfen Übertragungs- und Lizenzdokumente, beantragen die Eintragung der Übertragung beim MOIP und reichen neue Anmeldungen im Namen des Markeninhabers ein. Schreiben Sie an help@dusonlaw.com und nennen Sie Ihre Marke und den Namen Ihres Vertriebshändlers.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.