Ratgeber

Das koreanische Zustimmungssystem: Eintragung neben einer älteren ähnlichen Marke

Viele Jahre lang half eine Koexistenzvereinbarung zwischen zwei Unternehmen in Korea nicht weiter. Selbst wenn der Inhaber einer älteren, ähnlichen Marke schriftlich erklärte, dass Ihre Marke neben seiner bestehen darf, musste der Prüfer Ihre Anmeldung dennoch zurückweisen. Ausländische Unternehmen, die weltweit Koexistenz vereinbart hatten, stellten oft überrascht fest, dass Korea das einzige Land war, in dem die Vereinbarung nicht griff.

Das änderte sich 2024, als Korea ein markenrechtliches Zustimmungssystem einführte (mitunter auch als Koexistenz-Zustimmungssystem bezeichnet).

Was sich geändert hat

Wird Ihre Anmeldung wegen einer älteren ähnlichen Eintragung oder Anmeldung zurückgewiesen, können Sie die Beanstandung nun ausräumen, indem Sie die schriftliche Zustimmung des Inhabers dieser älteren Marke einreichen. Mit der Zustimmung kann das MOIP Ihre Marke eintragen, obwohl die beiden Marken ähnlich sind.

Was die Zustimmung nicht leisten kann

  • Identische Marken für identische Waren werden weiterhin zurückgewiesen. Die Zustimmung ermöglicht keine Marke, die mit der älteren Marke übereinstimmt und dieselben Waren oder Dienstleistungen erfasst. Unterscheiden sich die Marken oder die Waren, kann die Zustimmung greifen.
  • Die Zustimmung betrifft nur die Kollision mit der Marke dieses Inhabers. Andere Zurückweisungsgründe – etwa beschreibender Charakter oder ein unklares Waren- und Dienstleistungsverzeichnis – müssen gesondert ausgeräumt werden.
  • Missbrauch kann angegriffen werden. Wird eine mit Zustimmung eingetragene Marke später zu Zwecken des unlauteren Wettbewerbs so benutzt, dass Verwechslungen mit den Waren der anderen Partei hervorgerufen werden, kann die Eintragung im Wege eines Löschungsverfahrens angegriffen werden.

Wie ausländische Unternehmen das System nutzen können

1. Sie haben bereits eine weltweite Koexistenzvereinbarung. Prüfen Sie, ob sie Korea erfasst und ob sie eine Verpflichtung enthält, Zustimmungserklärungen für nationale Ämter zu unterzeichnen. Ist das der Fall, bitten Sie die andere Partei um eine Zustimmungserklärung (Letter of Consent) speziell für Korea. Eine allgemeine Vereinbarung reicht für sich genommen möglicherweise nicht aus – das MOIP benötigt eine eindeutige Zustimmung des Inhabers der entgegengehaltenen koreanischen Marke.

2. Sie erhalten einen Beanstandungsbescheid, der eine ältere ähnliche Marke entgegenhält. Statt nur zu argumentieren, dass die Marken nicht ähnlich sind, können Sie auf den Inhaber der entgegengehaltenen Marke zugehen und um Zustimmung bitten – häufig im Gegenzug für eine Koexistenzvereinbarung, die festlegt, wie jede Partei ihre Marke benutzt. Das ist besonders nützlich, wenn die beiden Unternehmen tatsächlich nicht miteinander im Wettbewerb stehen.

3. Sie verhandeln eine neue Koexistenzvereinbarung. Nehmen Sie eine Klausel auf, die jede Partei verpflichtet, auf Anfrage unterzeichnete Zustimmungserklärungen in der von nationalen Ämtern – einschließlich des koreanischen MOIP – verlangten Form zu liefern. Bei Vertragsschluss kostet das nichts und kann später Monate sparen.

Praktische Hinweise

  • Die Zustimmungserklärung muss vom aktuellen Inhaber der älteren Marke stammen, wie er im koreanischen Register eingetragen ist. Wurde die Marke übertragen, muss die Zustimmung vom neuen Inhaber stammen.
  • Reichen Sie die Zustimmung ein, solange die Anmeldung noch anhängig ist – in der Regel mit der Erwiderung auf den Beanstandungsbescheid.
  • Bewahren Sie die Koexistenzvereinbarung selbst für Ihre Unterlagen auf; Vereinbarung und Zustimmungserklärung müssen nicht dasselbe Dokument sein.

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen, ob eine Zustimmung eine Entgegenhaltung gegen Ihre koreanische Anmeldung ausräumen kann, erstellen eine Zustimmungserklärung in einer für das MOIP geeigneten Form und nehmen für Sie Kontakt mit dem Inhaber der älteren Marke auf. Schreiben Sie an help@dusonlaw.com und nennen Sie Ihre Anmeldenummer oder die entgegengehaltene Marke.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.